Wussten Sie, dass ...?

Wussten Sie, dass die Ausbildung von Tanzlehrer*innen und Tanzmeister*innen genormt ist?

Die ÖNORM D 1150 fasst die Ausbildung von Tanzlehrer*innen und Tanzmeister*innen in eine Norm. Sie ist notwendig, weil der Markt ums Tanzen stark in Bewegung ist. Laut ON Österreichisches Normungsinstitut wird man Tanzlehrer*in und Tanzmeister*in nicht nur, weil man halt "Tanzen" kann oder Turnier getanzt hat, sondern auch mehrjährig die Schulbank für Theoretisches und Praktisches drückt.
Der Tanzlehrer*in und Tanzmeister*in laut ÖNORM lernt Ballett,
genauso wie Rock'n'Roll (Jive, Jitterbug, Boogie, Lindy Hop,...),
Volkstänze (Boarischer, Rheinländer, ...),
Linedance (Country, Disco, ...),
Standardtänze (Langsamer Walzer, Wiener Walzer, Slowfox, Quickstep, Tango),
Lateinamerikanische Tänze (Cha Cha-Cha, Rumba, Jive, Paso Doble),
Modetänze (Salsa, Mambo, Merengue, Bachata, Disco-Fox, Tango-Argentino, West Coast Swing, Bachatango, Twist, ...) und
alte Tänze (Menuett, Galopp, ...).

ON Österreichisches Normungsinstitut | Heinestraße 38 | 1020 Wien

Die Norm setzt einen bundesweiten Standard, der nicht Gesetz ist, sondern eine „Bekenntnis zu Qualität“.
Und Qualität fängt mit der Ausbildung an!


Wovon wie viel lernen?

Was konkret muss ein*e Tanzlehrer*in nach Norm lernen?
Wiener Walzer, Samba, Jive. Das sind drei von zehn Tänzen, die ein*e angehende*r Tanzlehrer*in können sollte, bevor die Ausbildung beginnt. So sieht es die ÖNORM D 1150 vor.

126 Stunden drückt er/sie die Schulbank für Theoretisches. Dazu gehört politische Bildung genauso wie Psychologie, Umgangsformen und die Geschichte des Gesellschaftstanzes. Mehr als zweimal so viel - 270 Stunden - geht es ans Tänze exakt erlernen:
Ein*e Tanzlehrer*in lernt Ballett genauso wie Rock’n Roll. Ist bewandert in Volkstänzen, Linedance, Standard-Lateintänzen und Modetänzen. Parallel zu diesem Unterricht kommt der größte Teil: 1 200 Stunden Praxis, Praxis und wieder Praxis. Dazu gehört selbst unterrichten genauso wie administrative Arbeiten.


Tanzlehrer*in oder Tanzmeister*in?

Tanzlehrer*in wird man - wenn genormt - nicht irgendwo. „Es wird definiert, dass die Ausbildung nur eine Tanzschule und nicht irgendein mobiler Tanzlehrer im Hinterzimmer eines Gasthauses machen kann“.

Man kann aber auch mehr werden. Es gibt die Unterscheidung zwischen Tanzlehrer*in und Tanzmeister*in. „Wer sich nicht selbständig machen will, erspart sich zwei weitere Jahre und die trockenen Fächer des Tanzmeisters: Rechnungswesen, Jugendschutzrecht oder österreichisches Verfassungswesen“.


Und genau diese Norm ist für die Tanzschule Hieble Standard!

Fachliche und pädagogische Kompetenz

Langjährige Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen - Verantwortung und Vorbildwirkung, Vermittlung und Bewahrung gesellschaftlicher Regeln.

Die Tanzschule Hieble ist die Vorarlberger Tanzschule mit staatlich geprüften und diplomierten Tanzmeister*innen.

Regelmäßige Weiter- und Ausbildungen sind uns sehr wichtig, um immer auf dem aktuellsten Stand sein zu können.

Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie die Webseite weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Lesen sie hierzu bitte unsere Datenschutzerklärung.